Rollstuhlrampe

“Barrierefreies Wohnen” ist jetzt immer öfter ein topaktuelles Schlagwort. Ist ein Mensch durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr fähig eine oder mehrere  Stufen zum Hauseingang eigenständig zu überwinden, benötigt er Hilfsmittel, um diese Hürde zu überwinden. Entweder er bewegt er sich mit Krücken,  einem Rollator oder aber mit dem Rollstuhl fort. Mit Krücken kann er vielleicht noch nicht zu steile Stufen erklimmen, mit Rollator oder Rollstuhl ist dies nicht mehr möglich; dazu braucht er eine Rampe.

Man unterscheidet 2 Varianten:

1. Die mobile Rampe

Die mobile Rampe kann  sowohl für den Transport mit einem Fahrzeug, als auch für kleine Aufgänge schnell genutzt und dann wieder entfernt werden. Diese Rampen sind so ausgerichtet, dass sie den Rollstuhl plus den darin Sitzenden tragen können. Oft sind diese Bauteile aus Aluminium- ( geringeres Gewicht) oder Stahl-Profilblech mit Seitenaufkantung, aber ohne Geländer. Es können 2 einzelne Schienen sein oder ein einziges Auffahrblech.

2. Die fest eingebaute Rollstuhlrampe

Eine fest eingebaute Rollstuhlrampe, die aus den gleichen Materialien, wie die Mobile Rampe sein kann, ist nach  bestimmten Richtlinien zu bauen, wie  nach

DIN 18040 Anforderungen an eine Rampe
DIN 18025  für “Barrierefreies Wohnen” in Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen
DIN 18024 ”Barrierefreies Bauen” auf Straßen, Wege, Spielplätze, Außenanlagen öffentlicher Einrichtungen und
DIN 18035 “Sportplätze” usw.

So werden in diesen DIN-Normen beispielsweise die maximale Steigung einer Rampe von nicht mehr als 6 % vorgeschrieben, d.h. für 2 Treppenstufen mit einer Gesamthöhe von ca. 36 cm ist die Rampe ca. 6 m lang.  Das ist umso mehr verständlich, wenn man bedenkt, dass ein Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson oder elektrischen Rollstuhl aus eigener Kraft diese Rampe überwinden können muss. Aus diesem Grunde muss die Steigung so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem muss ein Überfahrschutz auf beiden Seiten angebracht sein und gegebenenfalls mindestens ein Handlauf oder Geländer.

Während in Öffentlichen Einrichtungen und Plätzen mit Personenverkehr diese DIN-Normen strikt eingehalten werden sollen , können in Privathäusern doch Einschränkungen gemacht werden. Hier sind einfach Gegebenheiten zu berücksichtigen, die dem Rollstuhlfahrer dienen. Folgende Fragen sollten vorab beantwortet sein, um die optimale Beschaffenheit der Rampe zu erhalten:

- Fährt der Rollstuhlfahrer immer allein oder hat er eine Hilfsperson, die auch anschiebt ?
- Fährt er einen Elektro-Rollstuhl ?
- Wie schwer sind diese Personen, d.h. welches Gewicht muss die Rampe tragen?
- Wie hoch sind die Treppenstufen, bzw. welcher Höhenunterschied bis zur Haus- oder Wohnungstüre?
- Wieviel Platz steht für die Rampe zur Verfügung?

  Wir setzen folgende Erfahrungswerte aus der Praxis an, um eine sinnvolle Lösung zu finden :
› für Selbstfahrer soll eine Steigung von max. 6-7 % nicht überschritten werden
› gibt es eine schiebende Hilfskraft für Rollstuhlfahrer oder
› wird ein Rollator geschoben, kann die Steigung  bis max. 10-12 % ausgedehnt werden
› wird ein Elektrorollstuhl verwendet kann die Steigung  auch steiler  sein

Zuschuss nach Antragstellung
In der Regel gibt es für Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie der Pflegeversicherung in der BRD einen Zuschuss nach Antragstellung, um  den Zugang zur  eigenen Wohnung oder Haus mit Rollstühlen und Rollatoren über Stufen  zu gewährleisten .
Aus meinen Ausführungen ist schon zu ersehen, dass eine exakte Beurteilung der heimischen Situation nötig ist. Wir beraten Sie hierzu gern!
Es ist ein wichtiges Thema für Ihre Mobilität, aber auch Sicherheit

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren oder uns zu schreiben. Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen.

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